Rechtsprechung
LSG Sachsen-Anhalt, 01.06.2015 - L 6 KR 66/14 BER |
Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
Verfahrensgang
- SG Magdeburg, 29.09.2014 - S 17 KR 183/14
- LSG Sachsen-Anhalt, 01.06.2015 - L 6 KR 66/14 BER
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BSG, 10.02.2000 - B 3 KR 17/99 R
Anspruch auf Hilfsmittelversorgung durch Krankenversicherung bei Aufenthalt in …
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 01.06.2015 - L 6 KR 66/14
Die Abgrenzung der Leistungsverpflichtung der gesetzlichen Krankenversicherung bei der Hilfsmittelversorgung in Pflegeheimen von der Vorhaltepflicht des Heimträgers hat danach zu erfolgen, ob noch eine Krankenbehandlung und ein Behinderungsausgleich i.S. medizinischer Rehabilitation stattfindet oder aber ganz überwiegend die Pflege im Vordergrund steht, weil eine Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft nicht mehr möglich ist (BSG, 10.02.2000 - B 3 KR 17/99 R - juris; 22.07.2004 - B 3 KR 5/03 R - juris).Einen geeigneten Anhaltspunkt für die von den zugelassenen Pflegeheimen vorzuhaltenden Hilfsmittel bietet zudem der "Abgrenzungskatalog der Spitzenverbände der Krankenkassen - zugleich handelnd als Spitzenverbände der Pflegekassen - zur Hilfsmittelversorgung in stationären Pflegeeinrichtungen (Pflegeheimen)" (s. dazu BSG, 10.02.2000, a.a.O.).
Maßgeblich ist insoweit, zu welcher konkreten Ausstattung die Einrichtung nach dem zugrunde liegenden Vertrag verpflichtet ist (vgl. BSG, 10.2.2000, B 3 KR 17/99 - juris).
Diese Grundsätze gelten auch für vollstationäre Einrichtungen der Behindertenhilfe i.S.d. § 43a SGB XI. Zu beachten ist aber, dass diese Einrichtungen häufig überwiegend anderen Zwecken dienen und die Pflege nur am Rande mit durchführen, so dass es z.B. anhand der Vereinbarungen oder des Leistungsangebots der Einrichtung der Feststellung bedarf, ob das konkrete Hilfsmittel zur sächlichen Ausstattung der Einrichtung gehört (BSG, Urteil vom 10.02.2000 - B 3 KR 17/99 - juris).
- BSG, 22.07.2004 - B 3 KR 5/03 R
Krankenversicherung - Pflegeheim - Abgrenzung der Leistungsverpflichtung bei …
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 01.06.2015 - L 6 KR 66/14
Die Abgrenzung der Leistungsverpflichtung der gesetzlichen Krankenversicherung bei der Hilfsmittelversorgung in Pflegeheimen von der Vorhaltepflicht des Heimträgers hat danach zu erfolgen, ob noch eine Krankenbehandlung und ein Behinderungsausgleich i.S. medizinischer Rehabilitation stattfindet oder aber ganz überwiegend die Pflege im Vordergrund steht, weil eine Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft nicht mehr möglich ist (BSG, 10.02.2000 - B 3 KR 17/99 R - juris; 22.07.2004 - B 3 KR 5/03 R - juris). - LSG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2007 - L 2 KN 209/05
Krankenversicherung
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 01.06.2015 - L 6 KR 66/14
Für den Anspruch auf Versorgung mit Hilfsmitteln ist eine ärztliche Verordnung weder notwendige noch hinreichende Voraussetzung (vgl. u.a. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14.06.2007 - L 2 KN 209/05 KR - juris m.w.N.). - LSG Nordrhein-Westfalen, 26.08.2009 - L 11 KR 96/07
Kostenerstattung für einen selbst beschafften Patientenlifter in einer …
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 01.06.2015 - L 6 KR 66/14
Die Antragsgegnerin hat auf die Entscheidung des LSG NRW vom 26. August 2009 (L 11 KR 96/07) verwiesen.